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Eine kleine Farce, aus dem wahren Leben gegriffen, wie Ironie des Schicksals oder als Realsatire. Im Übrigen stellt das Landgericht Darmstadt im Urteil vom 2. Februar 1989 fest, dass die Verwendung des Ausdrucks „Altweibersommer“ keine Persönlichkeitsrechte von älteren Damen verletzt, ist somit nicht „beleidigungsfähig“. Eine 78-jährige Frau hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In den — weiterlesen
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