Im Übrigen stellt das Landgericht Darmstadt im Urteil vom 2. Februar 1989 fest, dass die Verwendung des Ausdrucks „Altweibersommer“ keine Persönlichkeitsrechte von älteren Damen verletzt, ist somit nicht „beleidigungsfähig“. Eine 78-jährige Frau hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes solle zukünftig der Begriff „Altweibersommer“ nicht mehr verwendet werden. Sie fühlte sich durch diese Bezeichnung wegen des Wortes „Weib“ im Hinblick auf ihr Geschlecht diskriminiert.